„How long must we sing this song?“ – Wie lange müssen wir dieses Lied noch singen, fragt sich der Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog „Internet Law“. Und auch der Berliner Richter Ulf Buermeyer stimmt mit „When will they äääääääääver learn?“ auf Twitter ein. Beiden geht es um die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS), die am vergangenen Freitag (16. Oktober) vom Bundestag beschlossen wurde. Und in der Tat hatten Datenschützer und Bürgerrechtler eigentlich gehofft, die Vorratsdatenspeicherung sei mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs endgültig vom Tisch. Schließlich hatte Justizminister Heiko Maas noch im letzten Jahr beteuert, eine neue Vorratsdatenspeicherung sei mit ihm nicht zu machen. Nun ist sie doch wieder da – ein nicht totzukriegender Zombie mit neuem Namen.