Für Sigmar Gabriel ging es um sehr viel. Er ließ die SPD über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) abstimmen und damit auch über sich. Die SPD steht hinter ihrem Vorsitzenden, doch so richtig überzeugen konnte die Vorratsdatenspeicherung auf den Parteikonvent nicht. Es war ein knapper Sieg für den Vizekanzler – 56 Prozent haben für das Gesetz gestimmt. Nach der Sommerpause im Bundestag soll das Gesetz beschlossen werden. Mit der VDS werden Verbindungsdaten gespeichert wie zum Beispiel: Wer hat mit wem wann und wie lange telefoniert? Auch der Standort beim Telefonieren wird gespeichert. So können Bewegungsprofile der Smartphone-Nutzer erstellt werden. Zwar werden diese Informationen von den Telekommunikationsanbietern schon lange gespeichert, diese Daten sollen dem Staat aber leichter zugänglich werden. Wohin geht die Reise der Vorratsdatenspeicherung?
Offenbar wissen einige innerhalb der SPD-Fraktion selbst nicht, worüber sie da entschieden haben und welche Folgen dies langfristig haben wird. Der Innenminister aus Baden-Württemberg, Reinhold Gall, schaffte es in gerade einmal 140 Zeichen, seine Inkompetenz zur Schau zu stellen. Nach dem SPD-Parteikonvent twitterte er Folgendes:

Empörte Reaktionen aus der Netzwelt ließen erwartungsgemäß nicht lange auf sich warten. Unter anderem kam eine Reaktion von Claus von Wagner, bekannt aus der „heute show“ und „Die Anstalt“. Seine Worte sind erschreckend entlarvend. Man könnte darüber lachen, wenn sie nicht so wahr wären:
Spannend ist auch, dass Herr Gall eigentlich zugibt, dass die Vorratsdatensicherung Freiheitsrechte einschränkt, sonst müsste er ja nicht großzügig auf sie „verzichten“.
Ich sage allerdings bewusst „eigentlich“, denn Herr Gall spricht ja von „vermeintlichen“ Freiheitsrechten, also Freiheitsrechten die nur „vermeintlich“, sprich: im Kopf irgendwelcher VDS-Gegner existieren. Ergo: kann man diese Freiheitsrechte (in den Augen von Herrn Gall) ja gar nicht einschränken, weil es sie (in den Augen von Herrn Gall) gar nicht gibt. Was sein Angebot „gerne“ auf sie zu verzichten, allerdings zu einer puren Provokation macht.
Galls halbherzige Versuche auf Twitter, seine Äußerung zu relativieren, da er sich „Falsch verstanden“ fühlte, machen die Sache nicht besser.
Doch Gall ist nicht der Einzige. Aus welchen Gründen Justizminister Heiko Maas am 8. März 2015 noch einen nationalen Alleingang in Sachen VDS ablehnte, eine Woche später aber einen Entwurf für die VDS ankündigt, bleibt schleierhaft. Vor allem weil er offenbar immer noch nicht begründen kann, warum dieses Gesetz sinnvoll ist.
Während ein Teil der SPD ohne Argumente versucht, die Vorratsdatenspeicherung zu verteidigen, kritisieren Experten das geplante Gesetz. Vor allem die sonst so stille Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat sich in diesem Zusammenhang zu Wort gemeldet. Aber auch Berufsverbände kritisieren das geplante Gesetz, so zum Beispiel der Deutsche Journalisten-Verband DJV. Das Gesetz hebelt den Informantenschutz aus, da durch die VDS sämtliche Kontaktaufnahmen zurückverfolgt werden können. Andere Berufe, deren Ausübung zur Geheimhaltung verpflichtet, wie zum Beispiel der des Anwaltes oder des Seelsorgers, sind besonders von diesem Gesetz betroffen.
Der Beschluss der SPD, unbedingt ein Gesetz einzubringen, ist vor allem eines: Ahnungslos. Es erinnert irgendwie an die CSU und den unbeugbaren Willen Horst Seehofers und Alexander Dobrindts, die PKW-Maut durchzusetzen. Koste es, was es wolle. Nur mit dem Unterschied, dass die SPD in diesem Fall Unterstützung von der Schwesterpartei im Geiste, der CDU bekommt. Es ist noch nicht lange her, dass das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt haben (2010 und 2014). Nach der PKW-Maut (ursprünglich geplant als Maut nur für Nichtdeutsche) verstößt die Bundesregierung mit der VDS nun zum zweiten Mal gegen geltendes EU-Recht. Man darf auf die Reaktionen aus Karlsruhe und Luxemburg gespannt sein. Vor allem weil Maas großspurig verkündete, dass das Gesetz einer juristischen Prüfung standhalten werde.
By the way: Anfang Juni meldete der SPIEGEL, dass die Daten auf den Computern der Bundestagsabgeordneten nur noch sieben Tage statt bisher drei Monate lang gespeichert werden sollen. Sachen gibt’s.