Switch mit eingesteckten LAN-Kabeln

Vorratsdatenspeicherung: Sie ist wieder da

„How long must we sing this song?“ – Wie lange müssen wir dieses Lied noch singen, fragt sich der Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog „Internet Law“. Und auch der Berliner Richter Ulf Buermeyer stimmt mit „When will they äääääääääver learn?“ auf Twitter ein. Beiden geht es um die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS), die am vergangenen Freitag (16. Oktober) vom Bundestag beschlossen wurde. Und in der Tat hatten Datenschützer und Bürgerrechtler eigentlich gehofft, die Vorratsdatenspeicherung sei mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs endgültig vom Tisch. Schließlich hatte Justizminister Heiko Maas noch im letzten Jahr beteuert, eine neue Vorratsdatenspeicherung sei mit ihm nicht zu machen. Nun ist sie doch wieder da – ein nicht totzukriegender Zombie mit neuem Namen.

 

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Ein Protestplakat bei einer Demonstration

Quo vadis, Vorratsdatenspeicherung?

Für Sigmar Gabriel ging es um sehr viel. Er ließ die SPD über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) abstimmen und damit auch über sich. Die SPD steht hinter ihrem Vorsitzenden, doch so richtig überzeugen konnte die Vorratsdatenspeicherung auf den Parteikonvent nicht. Es war ein knapper Sieg für den Vizekanzler – 56 Prozent haben für das Gesetz gestimmt. Nach der Sommerpause im Bundestag soll das Gesetz beschlossen werden. Mit der VDS werden Verbindungsdaten gespeichert wie zum Beispiel: Wer hat mit wem wann und wie lange telefoniert? Auch der Standort beim Telefonieren wird gespeichert. So können Bewegungsprofile der Smartphone-Nutzer erstellt werden. Zwar werden diese Informationen von den Telekommunikationsanbietern schon lange gespeichert, diese Daten sollen dem Staat aber leichter zugänglich werden. Wohin geht die Reise der Vorratsdatenspeicherung? weiterlesen