„How long must we sing this song?“ – Wie lange müssen wir dieses Lied noch singen, fragt sich der Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog „Internet Law“. Und auch der Berliner Richter Ulf Buermeyer stimmt mit „When will they äääääääääver learn?“ auf Twitter ein. Beiden geht es um die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS), die am vergangenen Freitag (16. Oktober) vom Bundestag beschlossen wurde. Und in der Tat hatten Datenschützer und Bürgerrechtler eigentlich gehofft, die Vorratsdatenspeicherung sei mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs endgültig vom Tisch. Schließlich hatte Justizminister Heiko Maas noch im letzten Jahr beteuert, eine neue Vorratsdatenspeicherung sei mit ihm nicht zu machen. Nun ist sie doch wieder da – ein nicht totzukriegender Zombie mit neuem Namen.
@RAStadler when will they ever learn, when will they äääääääääver learn?
— Ulf Buermeyer (@vieuxrenard) 12. Oktober 2015
„Die Neue“
… heißt jetzt Höchstspeicherfrist und ist im Gegensatz zum Original eine Vorratsdatenspeicherung light. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2010 und die des Europäischen Gerichtshofs sind teilweise in das Gesetz eingeflossen, die Speicherfrist wurde begrenzt; bei sogenannten „Berufsgeheimnisträgern“, etwa Anwälten oder Journalisten gibt es höhere Hürden. Manche Experten bezweifeln dennoch die Rechtmäßigkeit. Zu schwammig sei das Gesetz formuliert. Einen Beweis für seine Wirksamkeit bei der Strafverfolgung gibt es auch nicht – im Gegenteil: Das Max-Planck-Insitut für ausländisches und internationales Strafrecht kommt in einer Studie zur ursprünglichen VDS zum Schluss, dass die Aufklärungsraten sich durch VDS nicht verbessern. Doch unabhängig von diesen Diskussionen bleibt die grundsätzliche Problematik bestehen: Egal wie lange die Datensätze gespeichert bleiben und wie hilfreich das für Ermittlungen ist, es hebelt einen wichtigen Grundsatz unserer Rechtsprechung aus: Die Unschuldsvermutung. Wenn routinemäßig und anlasslos die Daten von allen Bürgern erfasst werden, macht das auch alle Bürger zu Verdächtigen – in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich ein Unding.
Überraschungsei Datenhehlerei
Für Journalisten und ihre Informanten hält das Gesetz noch ein besonderes Bonbon bereit: In den Entwürfen etwas versteckt führt es den Straftatbestand der Datenhehlerei eingeführt. Datenhehler ist, wer sich Daten verschafft, die jemand anderes rechtswidrig erlangt hat, oder sie „einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht“. Das trifft auf zahlreiche Journalisten zu. Für diese gibt es zwar eine Ausnahme. Experten sehen sie aber nicht komplett geschützt – zu unklar die Formulierung, zu eng der Begriff des Journalisten. Richter Ulf Buermeyer hält die Datenhehlerei deswegen für juristisch unsinnig und „brandgefährlich für die Pressefreiheit“.
Lehren aus der Geschichte?
Nun ist das Gesetz durch den Bundestag und wir sind ein Stückchen weiter weg vom Rechtsstaat gerückt – hin zum Überwachungsstaat. Seine plötzliche Kehrtwende hat dem zuständigen Minister Maas anscheinend kaum geschadet. Ein bisschen Spott aus der Netzgemeinde, mehr nicht. Für die breite Bevölkerung ist die Vorratsdatenspeicherung anscheinend kein Thema – trotz Snowden. Noch immer hört man: „Ich hab‘ ja nichts zu verbergen.“ Eine naive Aussage – der Geist eines Neo-Biedermeiers vielleicht und ein Beweis dafür, dass wir aus der Geschichte keine Lehren ziehen. Ein Beispiel: Im preußischen Berlin gab es seit Mitte des 19. Jahrhunderts die sogenannten „Rosa Listen“. Die Polizeistationen führten darauf bekannte oder vermeintliche Homosexuelle. Auch wenn Homosexualität eine Straftat war, konnte man sich als Betroffener relativ sicher fühlen. In Berlin gab es so viele Homosexuelle, dass man Zeitgenossen zu Folge mehrere neue Haftanstalten hätte bauen müssen, um den entsprechenden Paragrafen durchzusetzen. Erst einmal handelt es sich also „nur“ um einen ein harmlosen Datensatz – und dann kamen die Nazis.
Morgen kommt die #VDS im Bundestag zurück. Und wird wieder juristisch scheitern. Da hilft auch keine Schönfärberei. pic.twitter.com/s4XVpUXYws — S.L.-Schnarrenberger (@sls_fdp) 15. Oktober 2015
Auch vermeintlich harmlose Verbindungsdaten können zu einem Problem werden, können zu falschen Schlüssen und ebenso falschen Verdächtigungen führen. Wer sich der Speicherung entziehen will, muss selbst aktiv werden und sich digital selbstverteidigen. Ganz vermeiden kann man die digitalen Datenspuren aber nicht – es sei denn, man will in einer Höhle ohne moderne Technik leben. Eine weitere Möglichkeit gibt es noch: Die Verfassungsklage. Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der Datenschutzbeauftragte der Piraten Patrick Beyer haben das bereits angekündigt. Wir können also nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht oder der europäische Gerichtshof sich auf die Seite der bürgerlichen Freiheit stellen – die Bundesregierung tut es nicht.